Arzneimittel, die verschreibungspflichtig sind, dürfen
von Tierärzt:innen an Tierhalter:innen nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen
Untersuchung/Behandlung des Tieres und entsprechender Indikation abgegeben
werden. Dazu gehören ebenso Entwurmung, Floh- und Zeckenmittel.
Es ist uns gesetzlich untersagt, Abgabemedikamente zu versenden – wir bitten hierfür um Verständnis.
Viele nützliche Infos nach der narkose finden Sie im Downloadbereich. Wir wünschen gute Besserung.
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