Tierärztliche
Apotheke

Medizin für das Tier

Arzneimittel, die verschreibungspflichtig sind, dürfen von Tierärzt:innen an Tierhalter:innen nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Untersuchung/Behandlung des Tieres und entsprechender Indikation abgegeben werden. Dazu gehören ebenso Entwurmung, Floh- und Zeckenmittel.


Es ist uns gesetzlich untersagt, Abgabemedikamente zu versenden – wir bitten hierfür um Verständnis.

Viele nützliche Infos nach der narkose finden Sie im Downloadbereich. Wir wünschen gute Besserung.

zum Downloadbereich